Vollstationäre Pflege
Die stationäre Pflege ist nur in speziell dafür vorgesehenen Pflegeeinrichtungen, wie z.B. dem Lebens- und Gesundheitszentrum möglich, in denen Pflegebedürftige laut § 71 SGB XI unter der dauerhaften Aufsicht einer ausgebildeten Pflegekraft betreut und pflegerisch versorgt werden. Es kann hier unterschieden werden:
1. Ganztägiger (vollstationärer) Unterbringung und Versorgung
2. Tages- oder Nachtpflege (teilstationär) und
3. Kurzzeitpflege
Stationäre Pflege
In unserer vollstationären Pflegeeinrichtung werden Pflegebedürftige rund um die Uhr von professionellen Pflegekräften betreut. Das Angebot in unserer Einrichtung umfasst das gesamte Spektrum pflegerischer Leistungen:
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Behandlungspflege,Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.
- Grundpflege
Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht allein seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.
Der Pflegebedürftige ist dann auf die Unterstützung durch eine Pflegeperson angewiesen. Die Pflegeperson übernimmt im Rahmen der Grundpflege stellvertretend die Handgriffe, die der Betroffene nicht mehr allein schafft, und unterstützt und fördert ihn bei dem, was er selbst ganz gut hinbekommt. Das ist besonders dann wichtig, wenn die pflegebedürftige Person besonders beeinträchtigt ist, z. B. wenn ein Pflegebedürftiger bettlägerig ist und deshalb alle Grundverrichtungen wie Waschen, Essen und Ausscheiden im Bett stattfinden müssen.